02.01.2024
Diese Garantie besagt, dass wenn es zu einem Schadensfall kommt der in deinem aktuellen Vertrag nicht versichert ist, aber ein anderer Versicherer diesen Schadensfall versichert hat, deine eigene Versicherung den Schaden trotzdem reguliert!
Zum Beispiel, wenn:
Die Best-Leistungs-Garantie/ Marktgarantie, oder wie auch immer der Versicherer diese nennt, gibt es zum Beispiel bei:
Hier ein eindeutiges JA. Es gibt unendlich viele Punkte in den Vertragsbedingungen, die die Versicherer unterschiedlich "umschreiben/ formulieren". Ein Versicherer muss leisten sofern es laut der Versicherungsbedingungen ein versichertes Risiko ist. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch in vielen Punkten wo Vergleichsprogramme die "volle Punktzahl" vergeben, es jedoch oftmals um Details geht, welche kein Vergleichsprogramm herausfiltern kann. Am Ende habe ich ein Schadenbeispiel dazu hinzugefügt.
Grob gesagt, wenn ein anderer in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer zum Schadeneintritt im Rahmen des allgemeinen Haustarifes (ausgenommen sind hier Zusatzbausteine welche beitragspflichtig eingeschlossen werden können) für den eingetretenen Schaden leisten würde und du dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen kannst. Du musst es nachweisen und was daran fatal ist, siehst du am Ende.
Garantie ist nicht gleich Garantie! Es gibt hier natürlich auch Ausschlüsse, die die meisten Versicherer klar und deutlich formulieren. Ich habe hier ein paar Punkte aus einer Hausratversicherung hinzugefügt, welche normalerweise/ oftmas ausgeschlossen sind (keine abschließende Aufzählung).
Die Ausschlüsse dieser Garantien unterscheiden sich zwischen den Versicherern und dienen hier nur als Beispiele!
Es gibt einen Versicherer "Die Haftpflichtkasse" welcher eine proaktive Schadenregulierung in der Hausratversicherung anbietet, inkl. der Best-Leistungs-Garantie. Die Haftpflichtkasse kümmert sich darum und prüft, ob ein anderer Versicherer einen Schaden zugunsten des Versicherungsnehmers versichert hat, dieses klappt in der Regel auch wunderbar. Jedoch hat auch der Versicherer nicht den Überblick über alle aktuellen, verkaufsoffenen Tarife am Markt. Dieses ist vorbildlich, jedoch meines Wissens nach einzigartig oder sehr selten. In der Regel muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass ein Versicherer den Schaden übernehmen würde. Dies gestaltet sich jedoch mehr als schwierig, weil der Versicherungsnehmer gar nicht die Möglichkeit hat sich sämtliche Bedingungen einzuholen und eventuell auch noch richtig zu interpretieren! Da kommt der Versicherungsmakler ins Spiel! Auch wir haben sicherlich niemals alle Bedingungen und Texte im Kopf, können uns jedoch die Bedingungen sämtlicher Versicherer einholen und prüfen. Genau das habe ich für einen Kunden getan und nach stundenlanger Arbeit hat dies nach langen Diskussionen zum Erfolg geführt, wodurch ein Versicherungsnehmer bei uns einen Schaden von über 4.000€ erstattet bekommen hat!
Also auch die besten Garantien bringen leider nichts, wenn man diese eigentlich gar nicht nutzen kann.
Hier kam es leider Ende des Jahres 2022 zu einem Phishing-Angriff über ein SMS. Der Kunde hat Phishing laut der Bedingungen mitversichert, sogar bis 10.000€ über die Barmenia Versicherung. Dieses ist mit die Höchste Abdeckung in diesem Bereich.
Leider steht es bei der Barmenia/Adcuri Premium in den Bedingungen:
A 6 - 1 Vermögensschäden durch OnlineBanking-Betrug (Phishing)
A 6 - 1.1 Vermögensschäden, die Ihnen beim privaten Online-Banking entstehen, sind unter den folgenden Voraussetzungen versichert:
– Sie werden durch gefälschte E-Mails, Kurznachrichten oder durch über Social-MediaDienste (z. B. WhatsApp, Instagram) übermittelte Nachrichten in für Sie nicht erkennbarer Form getäuscht (Phishing-Angriff) und
– Sie übermitteln deshalb die für das OnlineBanking erforderlichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. "Persönliche Identifikationsnummer" (PIN) oder "Transaktionsnummer" (TAN)) von privaten Bankkonten an unbefugte Dritte,
– die mit diesen Zugangsdaten Online-Überweisungen elektronisch veranlassen
– woraufhin die kontoführende Bank diese Überweisungsaufträge durchführt.
Dieser Schutz gilt in gleicher Weise für private Bankkonten der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
A 6 - 1.2 Werden mit den in einem einzigen
Phishing-Angriff widerrechtlich erlangten Zugangs- und Identifikationsdaten mehrere Überweisungen
durchgeführt, gilt das als ein Versicherungsfall.
Unter dem Punkt A 6 - 1 steht zwischen den ersten beiden Abschnitten ein UND welches Bedingungsmäßig leider korrekt zu einer Ablehnung geführt hat. Der Versicherungsnehmer hat eine SMS bekommen und dadurch Daten freigegeben, er hat jedoch keine (wie z. B. "Persönliche Identifikationsnummer" (PIN) oder "Transaktionsnummer" (TAN)) übermittelt. Die TANs für die Überweisungen konnten die Täter selbst generieren, wie ist jedoch unklar.
Als Erstes ging ich die Ausschlüsse in der Best-Leistungsgarantie der Barmenia durch, puh, Phishing bzw. Onlinebetrug ist hier nicht ausgeschlossen. Glück gehabt. Nun machte ich mich auf die Suche nach einem Versicherer, der diesen Fall in ausreichender Höhe versichert hat und laut Bedingungen auch leisten muss. Dies stellte sich jedoch wesentlich schwieriger als gedacht heraus. Nach stundenlanger Recherche hat sich herausgestellt, dass nicht viele diesen Punkt abdecken. Dazu kam, dass die meisten Versicherer nur 1.000€ bis 2.500€ versichert haben. Des Weiteren noch, dass in den Bedingungen immer irgendetwas nicht gepasst hat, was zu einer Regulierung des Schadens geführt hätte, weil entweder:
es gab also immer irgendetwas, was nicht gepasst hat.
Ein Versicherer machte mir Hoffnungen, wo der Punkt in ausreichender Höhe und laut der Definition auch versichert ist!
Ich schickte diese Bedingungen zur Barmenia und dann ging es los. Ich bekam einen Schreiben des Sachbearbeiters, der den Schadenfall prüfte mit der Bitte ihn anzurufen (bringt mir nichts, da ich es alles schriftlich brauche), aber ich habe es dann getan und den Schadenssachbearbeiter angerufen. Hier ein kurzer Auszug:
Der Sachbearbeiter redete um den heißen Brei herum und kam zum Entschluss, dass er den Schaden dann ablehnen werde. Ich sagte, dass wenn er den Schaden ablehnen wolle, er mir dies bitte mit einer Begründung schriftlich zukommen lassen soll, damit der Versicherungsnehmer dies mit einem Anwalt rechtlich prüfen lassen kann. Einige Stunden später kam dann eine Mail des Sachbearbeiters, dass noch gewisse Unterlagen eingereicht werden müssen, um den Schaden weiter prüfen zu können. Da war ich schon sehr verwundert, weil ich ja mit dem Ablehnungsschreiben gerechnet hatte und fühlte mich ein wenig bestätigt :-) Die Unterlagen haben wir dann kurz darauf eingereicht.
Es dauerte dann einige Monate, bis die Akte der Polizei beim Versicherer eintraf (dafür kann kein Versicherer etwas, dies ist auch bekannt bei Autounfällen und nicht unüblich). Eine Woche nachdem die Akte beim Versicherer eingetroffen war, kam dann die freudige Botschaft - Der Versicherer geht in Leistung und hat den Schaden in voller Höhe beglichen!
Es war viel Zeit, die ich in diesen Schaden investiert habe, mit der Ungewissheit, ob dies zum Erfolg führen wird. Letztendlich ging alles gut aus. Ich weiß nicht, wie ein Versicherungsnehmer alleine in einem solchen Fall reagiert hätte, wenn dieser keinen Versicherungsmakler gehabt hätte.
1. Selbst mit den "besten Bedingungen" ist nicht jeder Schadenfall "bestmöglich abgesichert", eine Best-Leistungsgarantie ist auch hier wichtig!
2. Ein Ansprechpartner, am besten ein Versicherungsmakler, welcher einem helfen kann, die Leistungsgarantie auch zu nutzen!